FAQ

Häufig gestellte Fragen


1, Kann ich die Rechnung für eine klinisch-psychologische Diagnostik bei der ÖGK einreichen? 

Nein, der Betrag ist privat zu bezahlen. Auch mit einer fachärztlichen Überweisung wird der Betrag nicht von der ÖGK übernommen. 

2, Kann ich die Rechnung bei meiner privaten Krankenversicherung einreichen? 

Das hängt von Ihrer Versicherungsgesellschaft und Ihrem Vertrag ab. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Versicherungsträger. Im Falle einer Kostenübernahme teilen Sie uns dies bitte bei der ersten Kontaktaufnahme mit, da die Rechnung dann bestimmte Angaben enthalten muss. Was die Rechnung für die Kostenübernahme enthalten muss, müssen Sie ebenfalls vorab mit Ihrer Versicherung klären und uns mitteilen. 

3, Erhalte ich ein schriftliches Ergebnis? 

Ja, Sie erhalten den Befund passwortgeschützt per E-Mail. Der Versand erfolgt nach dem Abschlussgespräch und kann zwischen 4-6 Wochen in Anspruch nehmen. 

4, Wird der Befund und die Diagnose (falls vorhanden) anerkannt, auch wenn die Psychologin keine Kassenpsychologin ist? 

Ja, da ich Klinische Psychologin bin, wird der klinisch-psychologische Befund und die Diagnose (falls vorhanden) in jedem Fall anerkannt. Kassenpsychologen sind ebenfalls Klinische Psychologen, rechnen aber mit der Krankenkasse und nicht privat ab. Die Anerkennung gilt in jedem Fall. 

5, Wird mein Befund oder meine Diagnose nach der klinisch-psychologischen Untersuchung in der ÖGK oder ELGA gespeichert? 

Nein. Ihr Befund sowie Ihre Diagnose werden Ihnen ausgehändigt und von uns nicht an Dritte (auch nicht an Versicherungen) weitergegeben! Da ich keine Kassenpsychologin bin, werden Befund und Diagnose auch nicht an die ÖGK übermittelt. Ihr Befund wird für Sie 10 Jahre am Ort der Untersuchung unter Verschluss aufbewahrt und danach fachgerecht entsorgt. Da es sich um sensible Daten handelt, hat außer Ihnen niemand Einsicht. 

6, Kann oder muss ich jemanden zum Erstgespräch mitbringen? 

Ja, Sie können jemanden mitbringen, müssen es aber nicht. Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Unter bestimmten Aspekten kann eine Fremdanamnese sinnvoll sein und wichtige Informationen für das Verfahren liefern. Da aber manchmal das soziale Umfeld fehlt, ist es trotzdem möglich, eine fundierte Aussage zu treffen, auch wenn keine weiteren Gesprächspartner zur Verfügung stehen. 

7, Wie lange dauert es vom Erstgespräch bis zum Ergebnis? 

Diese Frage lässt sich pauschal nur schwer beantworten, da es sich um einen individuellen Prozess handelt, der nicht zuletzt von Ihrem Zeitmanagement abhängt. Nach dem Ersttermin findet der Zweittermin, wenn es Ihre Zeit zulässt, in der gleichen oder der darauffolgenden Woche statt. Meist ist dies bereits das Abschlussgespräch. Die Erstellung des Befundes kann einige Zeit in Anspruch nehmen, maximal 6 Wochen. Sollten Sie den Befund jedoch schneller benötigen, können Sie uns dies gerne mitteilen und wir werden dies entsprechend berücksichtigen. 

8, Ist es möglich, nach ein bis zwei Terminen eine fundierte Aussage zu treffen? 

Ja, mit Hilfe meiner fachlichen Expertise, einem ausführlichen Anamnesegespräch und wissenschaftlich fundierten Testmaterialien ist es mir möglich, Ihre Fragestellung zu beantworten. Natürlich ist es nicht möglich, das gesamte menschliche Erleben sowie das soziale Umfeld eines Menschen in seiner Gesamtheit und Komplexität zu erfassen, da neben bewussten auch viele unbewusste Prozesse ablaufen. Fest steht, dass es sich auch bei der Verwendung von wissenschaftlichen Testmaterialien um Momentaufnahmen im klinischen Prozess handelt, die nur bestimmte Verhaltensweisen eines Individuums erfassen können. Diese reichen aber in der Regel aus, um entsprechende Hilfestellungen anbieten zu können. Hier stelle ich gerne die Frage wie lange Sie das letzte Mal bei Ihrem Hausarzt gesessen sind , bevor dieser Ihnen eine Diagnose und ein Rezept ausgestellt hat 😊 

9, Ich habe eine Diagnose, muss ich dies der Schule/meinem Arbeitgeber etc. mitteilen? 

Zunächst möchte ich klarstellen, dass Sie zu keinem Zeitpunkt verpflichtet sind, die Diagnose oder den Befund der Schule Ihres Kindes oder Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen (außer in Fällen des Jugendamtes). Es ist Ihre Entscheidung, mit wem Sie diese Information teilen. Eine Diagnose kann für viele, eine Erleichterung darstellen, aber auch ein Gefühl der Hilflosigkeit auslösen. Daher ist es ratsam, sich zunächst selbst damit auseinander zu setzen. Im nächsten Schritt können Sie überlegen, wem und ob Sie andere darüber informieren möchten. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um Empfehlungen handelt. Wie Sie sich entscheiden, liegt allein bei Ihnen, denn Sie tragen auch die Konsequenzen. Die folgenden Überlegungen können dabei hilfreich sein: 

Schule: Im schulischen Kontext kann es oft hilfreich sein, wenn das Lehrpersonal über die Diagnose informiert ist, da im besten Fall in der Schule Hilfestellungen gegeben werden können, die den Alltag Ihres Kindes erleichtern. Es können auch Maßnahmen ergriffen werden, die Ihrem Kind eine uneingeschränkte Schullaufbahn ermöglichen. Dies hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, die es im Vorfeld zu berücksichtigen gilt. An erster Stelle stehen jedoch Ihr persönliches Empfinden und Ihr Vertrauen in die Lehrkräfte. Leider sind Diagnosen aufgrund mangelnder Aufklärung immer noch mit einem hohen Maß an Stigmatisierung verbunden, was negative Auswirkungen auf die Betroffenen haben kann. Es bedarf daher eines entsprechend sensiblen und reflektierten Umgangs mit der Thematik, der individuell von der jeweiligen Person abhängt, die mit ihrem Kind arbeitet. 

Arbeitsplatz: Oft ist es im beruflichen Kontext hilfreich, wenn der Arbeitgeber über Ihre Diagnose Bescheid weiß, da er im besten Fall auf Ihre Bedürfnisse Rücksicht nehmen kann. Fragen Sie sich, ob Ihr Arbeitgeber Sie im Arbeitsalltag unterstützen kann. Vielleicht haben Sie den Umgang bereits bei anderen Kollegen beobachten können? Wenn Sie beispielsweise eine Autismus-Spektrum-Störung haben, kann das Wissen darum den Arbeitsalltag erleichtern, da der Arbeitsplatz zum Beispiel reizärmer gestaltet werden kann. Wenn Sie das Gefühl haben, dass dies negative Auswirkungen auf Ihre berufliche Laufbahn haben könnte, sollten Sie von einer Bekanntgabe der Diagnose absehen. Auch die Kontaktaufnahme mit der Arbeiterkammer kann diesbezüglich hilfreich sein. 

10,  Wozu dient die klinisch-psychologische Diagnostik bzw. brauche ich sie überhaupt? 

Wie bei körperlichen Beschwerden (Kopfschmerzen, Übelkeit, Grippe etc.) empfiehlt es sich, zunächst den Hausarzt zu konsultieren. Anhand der geschilderten Symptome und Beschwerden kann der Arzt eine Diagnose stellen, die im weiteren Verlauf gezielt medikamentös behandelt wird, um die Beschwerden zu lindern. Von einer Einnahme von Medikamenten ohne ärztlichen Rat ist meist abzuraten, da zunächst die Ursache der Beschwerden abgeklärt werden sollte. 

Ähnliches gilt für die klinisch-psychologische Diagnostik. Auch bei psychischen Störungen können sichtbare Symptome die eigentliche Ursache der Problematik überdecken und so einer gezielten Behandlung zuwiderlaufen. Beispielsweise können die aktuellen Beschwerden Symptome einer Depression sein, der aber eine Autismus-Spektrum-Störung zugrunde liegt. Eine medikamentöse Behandlung kann dann zwar zu einer Besserung der depressiven Symptomatik führen, die Ursache bleibt jedoch bestehen, was in der Folge zu einem erneuten Auftreten der depressiven Symptomatik und einem erhöhten Leidensdruck führen kann. Häufig berichten ältere Klienten auch, dass sie schon sehr lange in therapeutischer Behandlung sind, aber keine Besserung bemerken. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. In vielen Fällen ist es aber auch die fehlende Diagnose und das damit verbundene Wissen, das dann eine gezielte Behandlung erschwert. (Bei einem Beinbruch hilft leider auch kein Aspro 😊 ) 

Jeannine Andrich, MSc.
Klinische Psychologin

Mobil: +43 (0) 660 20 90 90 6
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