Autismus-Spektrum-Störung (ASS, Asperger, frühkindlicher Autismus)        --> Spezialisierung bei Frauen im Spektrum  ADHS, A

FAQ

Häufig gestellte Fragen



1. Kann ich die Rechnung für eine klinisch-psychologische Diagnostik bei der Österreichische Gesundheitskasse einreichen?

Nein, die Kosten sind privat zu tragen. Auch bei Vorliegen einer fachärztlichen Überweisung erfolgt keine Kostenübernahme durch die ÖGK.

2. Kann ich die Rechnung bei meiner privaten Krankenversicherung einreichen?
Ob eine Kostenübernahme möglich ist, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung.
Sollte eine (teilweise) Kostenübernahme vorgesehen sein, informieren Sie mich bitte bereits bei der ersten Kontaktaufnahme, da die Rechnung entsprechend angepasst werden muss. Welche Angaben erforderlich sind, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem Versicherungsträger.

3. Erhalte ich ein schriftliches Ergebnis?
Ja, Sie erhalten einen ausführlichen klinisch-psychologischen Befund. Dieser wird Ihnen nach dem Abschlussgespräch passwortgeschützt per E-Mail übermittelt. Die Erstellung dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen.

4. Wird der Befund bzw. eine Diagnose anerkannt, auch wenn keine Kassenleistung vorliegt?
Ja. Als klinische Psychologin erstelle ich Befunde nach fachlichen und wissenschaftlichen Standards. Diese werden unabhängig davon anerkannt, ob die Leistung privat oder über eine Kasse abgerechnet wird.

5. Werden Befund oder Diagnose bei der ÖGK oder in ELGA gespeichert?
Nein. Ihre Daten werden von mir nicht an Dritte weitergegeben – auch nicht an Versicherungen oder öffentliche Stellen.
Der Befund wird ausschließlich Ihnen übermittelt. Eine gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung erfolgt für 10 Jahre unter Einhaltung strenger Datenschutzrichtlinien.

6. Kann oder soll ich jemanden zum Erstgespräch mitbringen?
Sie können gerne eine Vertrauensperson mitbringen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. In manchen Fällen kann eine sogenannte Fremdanamnese hilfreiche Zusatzinformationen liefern. Eine fundierte diagnostische Einschätzung ist jedoch auch ohne weitere Bezugsperson möglich.

7. Wie lange dauert es vom Erstgespräch bis zum Ergebnis?
Der zeitliche Ablauf ist individuell und hängt auch von Ihrer Verfügbarkeit ab.
In der Regel findet der zweite Termin innerhalb derselben oder der darauffolgenden Woche statt und beinhaltet häufig bereits das Abschlussgespräch.
Die schriftliche Befunderstellung kann bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen. Sollten Sie den Befund früher benötigen, geben Sie dies bitte bekannt – ich bemühe mich um eine raschere Fertigstellung.


8. Ist es möglich, nach ein bis zwei Terminen eine fundierte diagnostische Aussage zu treffen?

Ja. Auf Basis eines ausführlichen Anamnesegesprächs, klinischer Erfahrung sowie standardisierter, wissenschaftlich fundierter Testverfahren ist in der Regel eine fundierte Einschätzung möglich.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass diagnostische Verfahren Momentaufnahmen darstellen und nicht die gesamte Komplexität menschlichen Erlebens abbilden können. Sie liefern jedoch eine verlässliche Grundlage für weiterführende Empfehlungen und Maßnahmen.

9. Muss ich eine Diagnose z. B. der Schule oder meinem Arbeitgeber mitteilen?
Nein. Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, diagnostische Informationen weiterzugeben (Ausnahmen bestehen nur in spezifischen rechtlichen Kontexten, z. B. im Zusammenhang mit dem Jugendamt).

Ob eine Weitergabe sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab:

  • Schule: Eine Information kann hilfreich sein, um gezielte Unterstützung und individuelle Anpassungen im Schulalltag zu ermöglichen. Voraussetzung ist ein sensibler und reflektierter Umgang mit der Diagnose seitens der Einrichtung.
  • Arbeitsplatz: Auch im beruflichen Kontext kann Transparenz unterstützend wirken, etwa durch Anpassungen der Arbeitsbedingungen. Gleichzeitig sollte sorgfältig abgewogen werden, ob eine Offenlegung potenziell nachteilige Auswirkungen haben könnte.

Die Entscheidung liegt in jedem Fall bei Ihnen.

10. Wozu dient klinisch-psychologische Diagnostik?
Klinisch-psychologische Diagnostik dient der fundierten Abklärung psychischer Beschwerden und deren Ursachen.
Ähnlich wie in der Medizin ist eine präzise Diagnose die Grundlage für eine gezielte und wirksame Behandlung. Ohne ausreichende Abklärung besteht das Risiko, dass lediglich Symptome behandelt werden, während zugrunde liegende Ursachen unberücksichtigt bleiben.

Beispielsweise können depressive Symptome auftreten, die auf eine nicht erkannte Autismus-Spektrum-Störung zurückzuführen sind. In solchen Fällen kann eine rein symptomorientierte Behandlung kurzfristig entlasten, ohne die eigentliche Ursache zu berücksichtigen.

Eine sorgfältige Diagnostik schafft hier Klarheit und ermöglicht passgenaue Empfehlungen für weitere therapeutische oder unterstützende Maßnahmen.

11. Werden ausgleichende schulische Maßnahmen (Nachteilsausgleich) im Befund berücksichtigt und ausgestellt?

Ja. Im Rahmen der klinisch-psychologischen Diagnostik werden im Befund Ausgleichende schulische Maßnahmen (Nachteilsausgleich) ausdrücklich angeführt werden.

Als klinische Psychologin erfolgt die Befunderstellung nach anerkannten fachlichen und wissenschaftlichen Standards. Die darin enthaltenen Empfehlungen zu schulischen Unterstützungsmaßnahmen werden in der Regel von Schulen entsprechend berücksichtigt und anerkannt, sofern sie zur individuellen Situation des Kindes passen.

Der Befund dient dabei als fachliche Grundlage zur Ableitung sinnvoller pädagogischer und organisatorischer Unterstützungsmaßnahmen im schulischen Kontext.

 

Wohin kann ich mich bei Notfällen wenden?
Sozialpsychiatrischer Notdienst/PSD: Tel.: 01/31330 (täglich 0 bis 24 Uhr)
Kriseninterventionszentrum: Tel.: 01/4069595 (Mo bis Fr 10 bis 17 Uhr)
Frauenhelpline: Tel.: 0800/222555 (täglich 0 bis 24 Uhr)
Männernotruf: Tel.: 0800/246247 (täglich 0 bis 24 Uhr)